Einen Hohlraum unter einer Garage auf einem Firmengelände im Industriegebiet Schlattwiesen in Mössingen hatte sich ein Fuchspaar ausgesucht, um ihre Jungen zur Welt zu bringen und großzuziehen. Wochenlang konnten die Mitarbeiter vor allem in der Dämmerung ihre „Firmenfüchse“ – die Elterntiere und 5 Welpen – beobachten, sie waren allen ans Herz gewachsen.
Bis an Pfingsten die Idylle ein grausames Ende findet. Am Dienstagmorgen fallen einer Mitarbeiterin, die in einer Abteilung mit Räumlichkeiten Richtung Garten arbeitet, zuerst die vielen Schmeißfliegen auf. Als sie nach draußen geht, bemerkt sie einen stechenden Geruch und findet gleich darauf einen toten Fuchswelpen. Der Rest der Familie ist im Bau gestorben, auf dem Gelände werden aber zusätzlich zwei tote Igel gefunden. Aufgrund der Lilafärbung des Kots kann davon ausgegangen werden, dass die Tiere vermutlich mit Rattengift vergiftet wurden.
Man muss kein großer Tierfreund sein, um bei dem Gedanken an den qualvollen Tod der Tiere Übelkeit zu verspüren – ein Funken Empathie reicht schon. Hinzu kommt die Gefahr für Haustiere und Kinder durch Giftköder auf einem frei zugänglichen Firmengelände. Was für ein Mensch bringt so etwas fertig? Wie herzlos und risikobereit muss man sein? Wen können die Füchse dort gestört haben? Liegen eventuell irgendwo noch Reste herum, unter Umständen von Vögeln oder anderen Tieren verschleppt?
In diesem Fall wurde glücklicherweise umgehend Anzeige erstattet, so dass die Polizei Beweise sichern konnte und jetzt ermittelt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.“
Uns ist es sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass konkrete Verdachtsfälle, die auf den Einsatz von Giftködern schließen lassen, auch tatsächlich gemeldet und zur Anzeige gebracht werden, zuständig sind die Polizei und das Veterinäramt. Nur durch diese Meldungen steigt die Wahrscheinlichkeit – z. B. durch eine Häufung von Vorfällen in einem bestimmten Gebiet oder das Sichern von Beweisen -, den oder die Täter zur Rechenschaft ziehen zu können.
Übrigens: Auch der Einsatz von Lebendfallen, um unliebsame Marder oder Füchse innerhalb geschlossener Ortschaften (befriedeter Bezirk) loszuwerden, ist in Baden-Württemberg nur für Grundstückseigentümer erlaubt, die einen Fallensachkundenachweis haben und wenn die Genehmigung der unteren Jagdbehörde vorliegt! Schonzeiten sind dabei einzuhalten.

